Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden – oft hilft ein klärendes Gespräch unter Leitung einer neutralen Schiedsperson. Genau dafür gibt es das Schiedsamt: eine kostengünstige, außergerichtliche Möglichkeit zur Konfliktlösung – bürgernah, vertraulich und lösungsorientiert.
Das Schiedsamt ist in Rheinland-Pfalz in vielen Fällen verpflichtend einzuschalten, bevor eine Klage vor Gericht eingereicht werden darf.
🔹 In folgenden Strafsachen muss zuerst das Schiedsamt eingeschaltet werden:
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Beleidigung (§ 185 StGB)
Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)
Körperverletzung (§ 223, § 229 StGB)
Bedrohung (§ 241 StGB)
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
sowie bei einer im Rausch begangenen Tat (§ 323a StGB), wenn diese eines der oben genannten Delikte betrifft
In diesen Fällen erhebt die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht wird.
🔹 Auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten ist die Schlichtung verpflichtend, z. B.:
bei Einwirkungen von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch oder Ruß (ausgenommen gewerbliche Betriebe)
bei Überwuchs (§ 910 BGB) oder Hinüberfall (§ 911 BGB)
bei Streit um Grenzbäume (§ 923 BGB)
bei nachbarrechtlichen Ansprüchen nach dem Landesnachbarrechtsgesetz (sofern keine gewerbliche Quelle)
bei Streitigkeiten über Ehrverletzungen, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden
In anderen Konflikten – z. B. bei allgemeinen Nachbarschaftsstreitigkeiten oder persönlichen Auseinandersetzungen – kann das Schiedsamt freiwillig zur gütlichen Einigung genutzt werden.
Ablauf und Kosten
Die Schiedsperson lädt beide Parteien zu einem persönlichen Termin. Ziel ist eine gütliche Einigung im Gespräch. Ein unentschuldigtes Fernbleiben kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
Gebühren: Für das Sühneverfahren wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben. Kommt ein Vergleich zustande, so erhöht sich die Gebühr auf das Doppelte. Im Hinblick auf den Umfang oder die Schwierigkeit einer Angelegenheit kann die Gebühr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen auf höchstens 40 Euro erhöht werden.
Ansprechpartner für Römerberg:
Herr Heinz-Peter Sauer, Schiedsmann 📞 06232 / 85350 📧 schiedsamt.roe@vgrd.de
Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.
Weitere Informationen: https://www.vgrd.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:213360/schiedsamt-streitschlichtung/